Vorteile durch Gewinnglättung?

Ich erziele meine Haupteinkünfte als Arbeitnehmer, teils aus Verpachtung (Stall) und etwas aus Land- und Forstwirtschaft (L+F). Letztere schwanken stark von 1.000 bis 5.000 €/Jahr. Für 2019/2020 erwarte ich bis zu minus 20.000  € im Steuerbescheid aus L+F, wegen Ausgaben für ein neues Stalldach. Hilft mir die neue Gewinnglättung? Sollte ich bei der Gewinnermittlung aufs Kalenderjahr umstellen?

Die Tarifermäßigung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist als Wahlrecht ausgestaltet. Es werden zusammenhängend jeweils drei Kalenderjahre betrachtet, und zwar 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022. Der Antrag auf Tarifermäßigung ist auf einem Formblatt der Finanzverwaltung NRW zu stellen. Das Bundesfinanzministerium stellt die Antragsformulare für 2016 und 2019 mit Erläuterungen und einer Arbeitshilfe zur Verfügung. Sie sind auch auf den Internetseiten der Landesfinanzministerien veröffentlicht. Sie können die Anlagen herunterladen, ausdrucken...