Vorsteuer zurück für PV und Batterie?

Ich habe im Oktober 2019 eine PV-Anlage auf unser Wohnhaus installiert. Dafür hat das Finanzamt mir die Umsatzsteuer erstattet. Jetzt will ich mir einen Batteriespeicher zulegen und auch dafür die Umsatzsteuer zurückhaben. Geht das? Steuerberater Stein schreibt in der Folge 24,Seite 79, dass ich mich erst nach fünf Jahren von der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung befreien lassen sollte. Warum? Wann fängt diese Frist an? Muss ich nach der Fünfjahresfrist dann auch keine jährlichen Gewinnermittlungen mehr abgeben?

Die umsatzsteuerliche ist getrennt von der einkommensteuerlichen Behandlung zu betrachten:

Umsatzsteuer

Nach derzeitiger Ansicht der Finanzverwaltung ist der nachträgliche Kauf eines Batteriespeichers grundsätzlich nicht unternehmerisch, sodass es keine Vorsteuererstattung für die Anschaffungskosten des Speichers vom Finanzamt geben wird.

Die Vorsteuer aus einer PV-Anlage erstattet das Finanzamt hingegen schon. Allerdings müssen Sie dafür zunächst auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, nach der Unternehmen mit Umsätzen bis 22.000 € keine Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen. Wollen Sie aber diese Erklärungen danach nicht mehr abgeben, müssen Sie bei der Anschaffung einer Aufdach-PV-Anlage fünf...