Vorsteuer bei Handwerkerrechnungen abziehen?

Mein Wohnhaus steht unter Denkmalschutz. Die Betriebsleiterwohnung befindet sich im Betriebsvermögen. Die Nutzungswertbesteuerung habe ich nicht abgewählt, der Mietwert der Wohnung erhöht den Gewinn. Andererseits kann ich Reparaturen als Betriebsausgaben absetzen. Als Landwirt habe ich die Regelbesteuerung gewählt. Kann ich die Umsatz­steuer aus den Handwerkerrechnungen fürs Wohnhaus als Vorsteuer abziehen?

Die Betriebsleiterwohnung gehört vom Grundsatz her ertragsteuerlich zum notwendigen Privatvermögen. In Ihrem Fall besteht allerdings eine Ausnahme. Weil die Betriebsleiterwohnung unter Denkmalschutz steht, können Sie die Nutzungswertbesteuerung...