Vor Umbau ins Privatvermögen?

Wir wollen eine Wohnung in den alten Schweinestall einbauen. Sollten wir diesen Hofbereich vorher aus dem Betriebs- ins Privatvermögen überführen? Wir haben zwei Söhne. Die Hofnachfolge ist bislang ungeklärt. Vermutlich wird der älteste Sohn in die neue Wohnung einziehen. Wir möchten viel Eigenleistung erbringen.

Überführen Sie das Wirtschaftsgebäude (steuerpflichtig) aus dem Betriebs- in das Privatvermögen, so müssen Sie den Entnahmegewinn (Verkehrswert minus Buchwert) zunächst als laufenden Gewinn versteuern. Der weitere Wertzuwachs erfolgt dann im Privatvermögen. Theoretisch könnten Sie nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren das Grundstück mit dem Gebäude nach der derzeitigen Rechtslage steuerfrei verkaufen oder dem...