Die Grunderwerbsteuer regelt ein Bundesgesetz. Bis auf die Steuersätze gilt das Grunderwerbsteuergesetz also bundesweit einheitlich. Die Steuersätze schwanken in den Bundesländern stark. 6,5 % kassieren zum Beispiel die Länder NRW, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Bayern und Sachsen sind es dagegen nur 3,5 %.
Nach bisheriger Rechtslage kann beim Kauf von Grundstücken und Immobilien die Grunderwerbsteuer dadurch umgangen werden, dass bei Erwerben von Gesellschaftsanteilen im ersten Schritt nur 94,9 % der Anteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft übertragen werden und eine Aufstockung auf 100 % erst nach Ablauf von fünf Jahren erfolgt. Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobiliengeschäfte immer wieder gelingt, so die Grunderwerbsteuer zu vermeiden.
Zurzeit wird im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 im Deutschen Bundestag beraten, wie solche Gestaltungen ab dem 1. Januar 2020 verhindert werden können.
(Folge 34-2019)