Volle Umsatzsteuer für Rapsstroh?

Als Handelsunternehmen vermarkten wir Getreide- und Rapsstroh an Pferdehalter. Nun meint das Finanzamt, dass wir beim Verkauf von gehäckseltem Rapsstroh den vollen Steuersatz, 16 bzw. 19 %, ansetzen müssten, weil Raps kein Getreide wäre. Beim Getreidestroh berechnen wir den ermäßigten Satz von derzeit 5 %.

Welche ermäßigten Steuersätze, zurzeit in Höhe von 5 %, gelten, ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz und der Anlage zum Gesetz. Die Anlage folgt bei der ­Abgrenzung der begünstigten Lieferungen dem Zolltarif (Kapitel, Position oder Unterposition)....