Vereinfachung für kleine PV-Anlagen

Wir besitzen eine PV-Anlage mit 9 kWp, die 21 Jahre alt ist. Jetzt wollen wir sie auf den teilweisen Eigenverbrauch umstellen und wir wollen einen Zweirichtungszähler installieren. Was ist steuerlich zu beachten?

Wer mit einer Photovoltaikanlage Strom erzeugt und ihn zumindest teilweise gegen Entgelt in das öffentliche Netz einspeist, ist unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig und erzielt grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, mit denen er der Einkommensteuer unterliegt. Wir gehen davon aus, dass der Betreiber in der Vergangenheit den Gewerbebetrieb beim Finanzamt angemeldet hat. Die Anlage ist nach 21 Jahren nunmehr steuerlich...