Unterhalt für Sohn kürzen?

Mein Bruder lebt getrennt von seinem Sohn, der bei der Mutter wohnt. Er zahlt 250 € Unterhalt pro Monat. Sein Nettogehalt beträgt 1750 €. Bisher wohnte die Mutter im gleichen Ort, sodass der Sohn jeweils am zweiten Wochenende problemlos zum Vater kam. Jetzt ist sie umgezogen, ihr neuer Wohnort ist 45 km entfernt. Darf mein Bruder den Unterhalt wegen der Fahrtkosten kürzen? Mein Bruder wird bald nochmals Vater. Wie sieht es dann aus?

Die Praxis der Familiengerichte sieht in der Tat unter bestimmten Voraussetzungen die Herabsetzung von Unterhaltszahlungen vor, wenn die Umgangskosten ein bestimmtes Maß übersteigen. Die Mutter ist nicht verpflichtet, das Kind zu bringen. Grundsätzlich trägt allein der Vater die Kosten des Umgangs. Da Ihr Bruder ein Nettogehalt von 1.750 € bezieht, ist er grundsätzlich soweit leistungsfähig, dass er den vollen gesetzlichen Unterhalt für das Kind zahlen kann und darüber hinaus noch restliches Einkommen verbleibt. Bei dieser...