Unterhalt: Corona-Hilfe als Einkommen?

Leserfrage: Müssen Landwirte, die wegen Trennung Unterhalt zahlen und Corona-Überbrückungshilfe III bezogen haben, damit rechnen, dass die staatliche Hilfe als Einkommen gewertet wird?

Wochenblatt-Leser Markus B. in M. fragt: Müssen Landwirte, die wegen Trennung Unterhalt zahlen und Corona-Überbrückungshilfe III bezogen haben, damit rechnen, dass die staatliche Hilfe als Einkommen gewertet wird? Wenn ja, welche Folgen hat das auf den zu zahlenden Unterhalt? Werden auch Corona-Soforthilfen im Rahmen des Unterhaltsrechts einkommens- bzw. gewinnerhöhend gewertet?

Tanja Schwabe, Rechtsanwältin, WLV, antwortet: Selbstständige Unterhaltsverpflichtete, die Corona-Überbrückungshilfen III erhalten haben, werden sich diese Hilfen als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen anrechnen lassen müssen.

Für die Unterhaltsberechnung werden bei Selbstständigen die Durchschnittsgewinne der vergangenen fünf...