Umsatzsteuer: Jagdgenossenschaft teilen?

Leserfrage: In unserem Dorf gibt es nur eine Jagdgenossenschaft mit einer Jagdfläche von 2200 ha. Können wir eine zweite gründen, um unter die Kleinunternehmergrenze von 22.000 €/Jahr zu kommen?

Wochenblatt-Leser Peter A. fragt: Unsere Jagdgenossenschaft war bis jetzt von der Umsatzs­teuerpflicht befreit. Künftig müssen wir 19 % Umsatzsteuer abführen. In unserem Dorf gibt es nur eine Jagdgenossenschaft mit einer Jagdfläche von 2200 ha. Ist es möglich, eine zweite zu gründen, um unter die Kleinunternehmergrenze von 22.000 €/Jahr zu kommen?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, antwortet: Grundsätzlich ist die Teilung einer Jagdgenossenschaft unbedenklich, wenn dafür außersteuerliche Gründe sprechen. Diese sind allerdings bei den uns bisher benannten Fallgestaltungen kaum nachzuvollziehen. Von einer gesetzeswidrigen steuerschädlichen Gestaltung wird man wohl ausgehen müssen, wenn die Aufteilung nur formal „auf dem Papier“ erfolgt und zum Beispiel der bisherige Vorstand in Personalunion auch Vorstand der neuen kleineren Jagdgenossenschaften wäre. Nur wenn sich keine Anhaltspunkte für ein Scheingeschäft oder einen Gestaltungsmissbrauch ergeben, ist eine solche Aufteilung der Tätigkeit steuerlich anzuerkennen.

Anwendung der...