Wochenblatt-Leser Karl W. in F. fragt: Unsere Tochter, die mit auf unserem Hof lebt, möchte auf dem Scheunendach eine Photovoltaik (PV)-Anlage errichten. Was müssen wir vertraglich beachten? Wie hoch muss die Pacht sein, um vom Finanzamt anerkannt zu werden?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, nimmt Stellung: Steuerpflicht: Die Verpachtung des Scheunendaches an Ihre Tochter ist einkommensteuer- und unter Umständen umsatzsteuerpflichtig. Wir gehen davon aus, dass sich die Hofstelle noch im Betriebsvermögen befindet, deshalb sind die Pachteinnahmen ein Teil der Erträge aus Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb.
Vertragsgestaltung
Steuerlich werden Verträge mit nahen Angehörigen anerkannt, wenn sie dem sogenannten Fremdvergleich entsprechen. Die steuerliche Anerkennung des Vereinbarten setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und auch so durchgeführt werden.
Im Rahmen des Fremdvergleichs schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen normalerweise die steuerliche Anerkennung aus. Voraussetzung ist aber, dass die Hauptpflichten des Pachtverhältnisses, wie das Überlassen der Dachflächen und die Höhe der zu entrichtenden Pacht, stets klar und eindeutig vereinbart sind und die Pacht auch regelmäßig gezahlt wird. Was die Pachthöhe angeht, so macht das Steuerrecht keine Vorgaben.
Pachtzins
Zur Höhe der Vergütung können wir keine verbindlichen Angaben machen. Die Vergütung richtet sich nach dem baulichen Zustand und der Ausrichtung der Dachflächen. Man muss beim Anmieten von Dachflächen aber mit zusätzlichen Kosten, die über die reine Anschaffung und Montage der erforderlichen Elemente hinausgehen, rechnen. Die Mietvertragsparteien müssen dann klären, wer diese Kosten trägt. In der Praxis wird häufig ein Mietpreis von 2 bis 3 € pro m² Solarmodul und Jahr genannt.
Ergänzend können wir Ihnen noch Folgendes mitteilen: Die Dachmiete kann grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Als unterer Wert werden 3 % des Jahreserlöses zugrunde gelegt. Das teilte uns der Landesverband NRW der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. mit.
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(Folge 17-2023)