Sturmschaden nicht anerkannt

Der Sturm Friederike 2018 hat unser Wohnhausdach abgedeckt. Der Schaden war nicht versichert. In der Steuererklärung für 2019 hatte ich die Kosten für die Neueindeckung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Das Finanzamt hat abgelehnt.

Die steuerliche Aufarbeitung der Folgen vom Sturmtief Friederike im Januar 2018 greift der Erlass des Finanzministeriums in NRW vom 1. März 2018 auf. Danach können Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum als...