Strommasten: Wie versteuere ich den Ausgleich?

Für die Überspannung meiner Flächen mit Stromleitungen und für die Aufstellung von Masten habe ich eine einmalige Entschädigung erhalten. Auf der Gutschrift hat der Versorger die beiden Posten getrennt aufgelistet. Wie muss ich das Geld versteuern? Ist es möglich, dass ich den Ausgleich auf zwölf Jahre abschreibe?

Erhalten Landwirte von Energie­versorgungsunternehmen (EVU) eine Entschädigung für die Überspannung der landwirtschaftlichen Flächen einschließlich Schutzstreifen und eine Mastentschädigung, so handelt es sich in aller Regel um steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Es muss geprüft werden, ob in den Entschädigungsbeträgen nicht auch eine Entschädigung für eine objektiv feststellbare Wertminderung des Grund...