Stromanschluss sofort abzugsfähig?

Leserfrage: Kann ich die Stromanschlusskosten für meine Scheune bei der Einkommen­steuer­erklärung als abzugsfähige Kosten angeben? Wird sie auf mehrere Jahre verteilt?

Wochenblatt-Leser Josef H. in S. fragt: Meine am Ortsrand liegende Scheune hat bisher keinen Stromanschluss. Der landwirtschaftliche Betrieb wurde aufgegeben – ich habe Wohnwagenstellplätze verpachtet. Kann ich die Anschlusskosten bei der Einkommen­steuer­erklärung als abzugsfähige Kosten angeben? Wenn ja, wird die gesamte Investitionssumme vollständig oder nur (prozentual) bezogen auf die verpachtete Fläche der Scheune als abzugsfähige Kosten anerkannt? Wird sie auf mehrere Jahre verteilt?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Die Aufwendungen für eine erstmalige Erschließungsmaßnahme im Bereich der Anschlüsse an das Versorgungsnetz (Abwasser-, Wasser-, Stromanschluss etc.) sind nach...