Steuervorteil für Denkmäler?

Leserfrage: Welche Steuervorteile kann ich als Eigentümer eines Denkmals nutzen?

Wochenblatt-Leserin Petra D. in A. fragt: Unter welchen Bedingungen kann ein Denkmal von der Erbschaftsteuer, der Grunderwerbsteuer bzw. der Grundsteuer befreit werden? Wie kann es sein, dass das Finanzamt trotz der Denkmaleigenschaft nicht 9 %, sondern jährlich nur 2 % einer tatsächlich erbrachten Investitions­summe in ein Denkmal anerkennt?

Steuerberater Arno Ruffer vom WLV informiert: Sofern Grundbesitz nach dem Denkmalschutzgesetz der Länder als Baudenkmal unter Schutz gestellt ist, ergibt sich hieraus eine Verpflichtung des Eigentümers gegenüber der Allgemeinheit, das Baudenkmal in Stand zu halten, gegebenenfalls in Stand zu setzen und vor Gefährdung zu schützen (sog. Überlast). Dies führt gerade bei Schlössern, Burgen und...