Wochenblatt-Leserin Angela F. in N. fragt: Zu Januar 2022 habe ich die CO2-Einsparungen meines Elektroautos zertifizieren lassen. Im kommenden Jahr werde ich dann erstmals 300 € Treibhausgasquote erhalten. Muss ich diese Prämie versteuern? Gibt es Unterschiede, wenn es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Fahrzeughalter handelt?
Steuerberater Arno Ruffer vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband in Münster gibt Auskunft: Die Prämie von 300 € für die Treibhausgasquote ist bei privaten Fahrzeugen nicht einkommensteuerpflichtig.
Gewerbliche Fahrzeughalter müssen versteuern
Etwas anderes gilt bei gewerblichen Fahrzeughaltern. Diese setzen sämtliche Kosten und die Abschreibung für das Fahrzeug als Betriebsaufwand von der Steuer ab. Spiegelbildlich sind etwaige Rückflüsse wie eine solche Prämie steuerpflichtige Betriebseinnahmen.
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(Folge 21-2022)