Steuerliche Betriebszerschlagung?

Unser Sohn sollte den NE-Betrieb erben, doch er ist berufsbedingt weggezogen. Daher möchte ich die Nachfolge im Testament neu regeln. Der Sohn soll 12 ha Wald erben. Alles andere, 3 ha Wald, 5 ha Grünland, die Wirtschaftsgebäude und das Haus mit zwei Wohnungen, bekommt unsere Tochter. Droht bei dieser Aufteilung eine steuerliche Betriebszerschlagung?

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen dem Grünland, den Wirtschaftsgebäuden und der Hofstelle (sogenannter landwirtschaftlicher Teilbetrieb) einerseits und dem Forst andererseits. Erhält Ihre Tochter im Erbgang den gesamten landwirtschaftlichen Teilbetrieb, kann sie Ihre Buchwerte fortführen; durch den Erbgang entsteht keine Einkommensteuer. Erbschaftsteuer wird nicht erhoben, solange die Tochter fünf Jahre lang nach der Vererbung die Flächen nicht verkauft.

Beim Forst wollen Sie 12 ha dem Sohn und 3 ha der...