Wochenblatt-Leser Paul I. fragt: Ich habe einen Nebenerwerbshof. Diesen wird mein Sohn später übernehmen. Ein Stallgebäude soll meine Tochter erhalten und zu einer Wohnung ausbauen. Eine Baugenehmigung liegt vor. Wie vermeide ich unnötige Steuerzahllasten? Sollte ich das Stallgebäude ausparzellieren und ins Privatvermögen nehmen, um es dann zu überschreiben? Ist es sinnvoll, dass ich selbst anstelle meiner Tochter das Stallgebäude zur Wohnung ausbaue?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Ob das Grundstück mit dem ehemaligen Stallgebäude, das Ihre Tochter erhalten soll, ausparzelliert werden kann, sollten Sie mit einem Fachanwalt für Bau- bzw. Erbrecht besprechen. Aus steuerlichen Gründen kann das die Lösung sein. Sie könnten dann diese Parzelle der Tochter übertragen. Steuerlich hätte die Übertragung der Parzelle an die Tochter eine steuerpflichtige Entnahme aus dem Betriebsvermögen zur Folge. Sie müssten den Verkehrswert (steuerlich Teilwert) der Fläche abzüglich des Buchwertes einerseits und den Zeitwert des Stallgebäudes andererseits als laufende Betriebseinnahme versteuern.
Erbbaurecht in Betracht ziehen
Wollen Sie eine solche steuerpflichtige Entnahme vermeiden, empfehlen wir zu prüfen, ob es sinnvoll ist, Ihrer Tochter an dieser Parzelle ein entgeltliches Erbbaurecht zu bestellen, damit sie dort auf Grundlage des Erbbaurechtes das Stallgebäude umbaut. Wegen der ineinandergreifenden Rechtsfragen empfehlen wir, sich dazu einen juristischen Rat, beispielsweise beim Landwirtschaftlichen Kreisverband, einzuholen.
Zu einer steuerpflichtigen Entnahme kommt es auch dann, wenn Sie das Stallgebäude selbst zu einer Wohnung umbauen und dauerhaft Ihrer Tochter unentgeltlich überlassen. In diesem Falle wäre eine steuerpflichtige Entnahme dadurch zu vermeiden, dass Sie das umgebaute Stallgebäude an die Tochter zu einem ortsüblichen Mietpreis vermieten. Sie müssten dann die Mieteinnahmen als laufende landwirtschaftliche Betriebseinnahme versteuern, können dann aber für die Umbaukosten eine Abschreibung nutzen. Dies sind 3 % jährlich.
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(Folge 4-2023)