Steuerfreien Anhänger privat nutzen

Ich möchte mir einen Oldtimer-Traktor kaufen, der ein schwarzes Nummernschild bekommen soll. Darf ich mit dem Oldtimer einen Anhänger mit grüner Nummer ziehen? Hätte es Vorteile, den Oldtimer über meinen Bruder anzumel­den, der einen landwirtschaftlichen Betrieb hat?

Wollen Sie als Nichtlandwirt einen in der Landwirtschaft genutzten Anhänger mit „grünem Kennzeichen“ einsetzen, müssen Sie folgende Zusammenhänge beachten:

1. Die Zulassungspflicht: Grundsätzlich sind alle Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger zulassungspflichtig. Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind „Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Betrieben, wenn diese Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden“ nicht zulassungspflichtig. Voraussetzung ist allerdings, dass sie mit einem 25-km/h-Schild gekennzeichnet sind. Entscheidend für die Zulassungsfreiheit ist also, dass der...