Steuerfrei ins ­Privatvermögen?

Unser Kötterhaus befindet sich im Betriebsvermögen. Wir wollen es renovieren, eventuell übertragen und ins Privatvermögen überführen. Müssen wir die Differenz von Buch- zu Verkehrswert versteuern? Oder ist eine steuerfreie Entnahme möglich?

Die Überführung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens ins Privatvermögen ist regelmäßig steuerpflichtig. Dazu gehört auch das von Ihnen erwähnte Kötterhaus. Zu versteuern ist der Unterschied zwischen dem Verkehrswert (steuerlich: Teilwert) und...