Steuerfalle für die Töchter?

Nach meinem Tode soll meine jüngste Tochter die Hofstelle erben, diese ist bereits teils privatisiert. Die Flächen, 4,5 ha, sollen beide Töchter gemeinsam erben. Eine Aufteilung ist schwierig, da ein Teil Bauerwartungsland ist. Die Töchter werden die 4,5 ha verpachten. Können sie in eine „Steuerfalle“ geraten?

Verpachten Sie heute die Fläche von 4,5 ha weiter, bleibt sie als landwirtschaftliches Betriebsvermögen erhalten (sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen). Dies gilt solange, bis die Fläche als Bauerwartungsland verkauft oder gegenüber dem Finanzamt eine Betriebsaufgabe erklärt wird.

Vererben Sie den Hof an Ihre beiden Töchter, kommt es durch den Erbgang nicht zur Aufdeckung von stillen Reserven, also zu keinen Einkommensteuerzahllasten. Ihre Töchter können nach dem Erbfall das „Verpächterwahlrecht“ fortsetzen und die...