Sie haben in Ihrem verpachteten Betrieb aus einer früheren Veräußerung einer Fläche offensichtlich eine §-6b-Rücklage gebildet. Wird eine Fläche als Reinvestitionsobjekt hinzu erworben, darf sie nicht mehr als 100 km von der Hofstelle entfernt liegen und muss in das bestehende Pachtverhältnis einbezogen werden. Ist das erst zwölf Monate nach dem Kauf möglich, weil zuvor ein Pachtvertrag zum fremden Pächter gekündigt werden muss, müssen Sie gegenüber dem Finanzamt eine eindeutige Zuweisung zum Verpachtungsbetrieb anzeigen.
Verpachten Sie das erworbene Ersatzland nicht an den Pächter Ihrer Flächen, sondern an einen weiteren Landwirt, so kann das Ersatzland nur dann ein Reinvestitionsobjekt sein (sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen), wenn Sie gegenüber dem Finanzamt eine eindeutige Zuordnungsentscheidung treffen.
Alternativ zum Flächenerwerb ist es denkbar, eine Beteiligung zum Beispiel über Ihre Volksbank/Sparkasse an einem Immobilienfonds (6b-Fonds) zu zeichnen.
(Folge 26-2020)