Sparkonto auf meinen Namen?

Mein 75-jähriger Mann hat Kinder aus erster Ehe, gemeinsame Kinder haben wir nicht. Wir leben im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) und haben ein gemeinsames Bank- und Sparkonto. Können seine Kinder einen Teil vom Sparbuch fordern, wenn mein Mann verstirbt?

Verstirbt Ihr Ehemann, wird er – sofern kein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung vorhanden ist – von einer Erbengemeinschaft beerbt, die aus Ihnen und den Kindern Ihres Ehemannes aus erster Ehe besteht. Da Sie mit Ihrem Mann in einer Zugewinn­gemeinschaft leben, erben Sie von seinem Vermögen die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich die ­Kinder.

Zum Nachlass Ihres Ehemannes gehört auch sein Anteil des Sparvermögens auf den gemeinsamen Konten. Mitunter ist es schwierig zu ermitteln, wie hoch dieser Anteil jedes Ehepartners ist. Wenn das...