Sparkasse will zu viel gezahlte Gebühren nicht erstatten

Beim Wochenblatt gab es einen Musterbrief, um von Banken/Sparkassen zu viel gezahlte Kontoführungs- und Depotkosten erstattet zu bekommen. Den Brief reichte ich bei meiner Sparkasse ein. Diese sagte mir, es ergebe sich aus dem BGH-Urteil kein Anspruch auf Rückzahlung. Die zwischen Sparkassen und Kunde vereinbarten Geschäftsbedingungen seien nicht betroffen. Jetzt soll ich zu viel gezahlte Beträge detailliert auflisten, da die Sparkasse nicht nachvollziehen könne, welche Ansprüche gemeint seien. Zu recht?

Die Antwort der Sparkasse, dass Ihre Geschäftsbedingungen nicht Gegenstand des Verfahrens waren, ist zwar grundsätzlich korrekt, übergeht jedoch, dass solche Urteile des Bundes­gerichts­hofs (BGH) immer Auswirkung auf alle – gleich/ähnlich – gelagerten Fälle innerhalb der Branche haben. Die in Analogie zur Umkehr der Beweislast von Ihnen geforderte detaillierte Aufstellung ist in diesem Zusammenhang als Abwehrversuch zu sehen, der allerdings ins Leere greift. Sofern Sie mit dem Schreiben klar dargelegt haben, dass es sich um Ansprüche aus Entgelten für die...