Sonnenstrom wie versteuern?

Wir möchten eine Solaranlage (unter 30 kW) auf dem Hallendach installieren und einen Teil des Sonnenstroms selbst verbrauchen. Stimmt es, dass wir den selbst genutzten Strom versteuern müssen? Wie wird die Steuer mit dem Finanzamt abgerechnet?

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht ab 1. Oktober 2010 für selbst verbrauchten Strom aus PV-Anlagen bis 30 kW (mehr als 30 % Direktverbrauch) eine Vergütung von 21,03 Cent/kWh vor. Den nicht selbst verbrauchten Solarstrom können Sie weiter in das öffentliche Netz zum jetzigen Vergütungssatz von 33,03 Cent/kWh einspeisen. Zur Umsatzsteuer Folgendes: Die Umsatzsteuer wird nur bei „Kleinunternehmern“ nicht erhoben. Kleinunternehmer sind Unternehmer, bei denen der Umsatz im...