Ob der Verkauf des ehemaligen Kuhstalls darstellbar ist, hängt unter anderem davon ab, ob die Parzelle ausgemessen und verkauft werden kann. Weil sich der Kuhstall im Betriebsvermögen befindet, ist der Kaufpreis als laufender Gewinn einkommensteuerpflichtig. Der Buchwert dürfte bei einem abgeschriebenen Gebäude bei 1 € liegen.
Eine Alternative zum Verkauf könnte die langfristige Vermietung sein. Im gewerblichen Bereich sind zehn Jahre Mietzeit plus weitere Vermietungsoptionen von fünf Jahren nicht unüblich. Soweit Sie den ehemaligen Stall nach dem Umbau vermieten, erzielen Sie daraus Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Unter Umständen erhalten Sie noch den landwirtschaftlichen Freibetrag, wenn Ihre Einkünfte unter 30.700 bzw. 61.400 € (Ledige/Verheiratete) liegen.
(Folge 38-2021)