Schenkungsteuern fürs Wohnhaus?

Wir haben Mitte 2017 unseren Hof mit Wohnhaus auf den Sohn übertragen. Das Wohnhaus, Baujahr 1922, zählt nicht zum Betriebsvermögen. Es wird von uns Altenteilern sowie einem Mieter im Obergeschoss bewohnt. Das Finanzamt fordert nun Schenkungsteuer vom Sohn. Wie wird die Steuer berechnet?

Bei der lebzeitigen Hofübergabe unterliegen die land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die Wirtschaftsgebäude sowie das lebende und tote Inventar einer umfassenden Verschonung. Das heißt, wird der Betrieb je nach Größe fünf bzw. sieben Jahre lang fortgeführt, wird dafür keine Schenkungsteuer festgesetzt. Das gilt nicht für das Wohnhaus....