Schenkungssteuer beim Nießbrauch?

2012 haben wir den Hof auf unseren Sohn überschrieben. Zur Altersabsicherung haben wir ein Nießbrauchsrecht für meine Frau eintragen lassen. Nach einer Schenkung 2018 hat sie einen Schenkungssteuerbescheid ­erhalten. Das Finanzamt hat den Nießbrauchswert plus Multiplikator als steuerpflichtigen Wert berechnet. Bei ­unserem Sohn wurde der Nießbrauch aber nicht als Last ­abgezogen.

Der Nießbrauch kommt als Zuwendungsnießbrauch, als Vorbehaltsnießbrauch oder als Vermächtnisnießbrauch in Betracht. Bei Ihnen gehen wir von einem unentgeltlichen lebenslänglichen Zuwendungsnießbrauch bezüglich des gesamten Betriebes an Ihre Ehefrau aus. Die unentgeltliche Bestellung des...