Die Preise für Dienstleistungen sind Marktpreise, richten sich also nach Angebot und Nachfrage. Wir können Ihnen hier nur Hinweise geben, wie Sie den Mindestpreis, den Sie verlangen müssen, abschätzen können. Wenn Sie dauerhaft Holz im Lohn schneiden wollen, müssen Sie mindestens die Gesamtkosten einnehmen, das sind fixe und variable Kosten. Bei gelegentlicher Arbeit im Nachbar- und Freundeskreis sollten Sie zumindest die variablen Kosten decken.
- Die fixen Kosten bestehen aus Abschreibung und Zinskosten. Die Abschreibung ist die Differenz von Anschaffungspreis (Anschaffungswert A) und Erlös beim Verkauf (Restwert R). Den Anschaffungswert kennen Sie, den Restwert nach der geplanten Nutzungsdauer (n Jahre) müssen Sie schätzen.
Die Abschreibungskosten (AfA) und die Zinskosten (Z) bei einem tatsächlichen oder angenommenen Zinssatz (p) werden üblicherweise wie folgt berechnet:
AfA = (A - R) / n [€/Jahr]
Z = (A + R) / 2 * p [€/Jahr]
- Die variablen Kosten beschränken sich bei einem schleppergetriebenen Sägewerk auf die Wartungs- und Reparaturkosten R, die Sie auch aus Ihrer Erfahrung heraus abschätzen müssen. Bei den Reparaturkosten sollten Sie die Gefahr unvorhergesehener Ereignisse (zum Beispiel viele Nägel) bei unbekannten Herkünften der Stämme nicht unterschätzen.
- Die Kosten für die Dienstleistung ergeben sich aus den Lohnkosten und den Kosten für Schlepper und Sägewerk. Am einfachsten ist eine Abrechnung nach Stunden, da sowohl die Lohnkosten als auch die Schlepperkosten so angegeben werden (siehe Erfahrungssätze für Maschinenringarbeiten unter Landwirten). Zur Kalkulation der fixen Kosten müssen Sie die oben berechneten Werte durch die jährlichen Einsatzstunden dividieren. Die so errechnete Gesamtsumme in €/h sind die zu erwartenden Kosten, die Ihnen für die Einsatzzeit vor Ort entstehen. Bei diesem Preis werden Sie also nichts verdienen, Ihr Angebotspreis muss also höher sein. Die Kosten für die Rüstzeiten am Hof und beim Kunden (Lohnkosten) sowie die Fahrtkosten (Lohn- und Schlepperkosten) müssen Sie noch hinzurechnen.
Soll nach Festmeter (fm) abgerechnet werden, müssen Sie die Gesamtsumme in €/h mit der zu erwartenden Stundenleistung in fm/h multiplizieren.
(Folge 25-2020)