Rücklastgebühr zahlen?

Mein Konto hatte keine Kostendeckung und so ist der Betrag, für den es eine Einzugsermächtigung gab, nicht überwiesen worden. Die Bank stellt mir jetzt 6,50 € Rücklastgebühr in Rechnung. Das Unternehmen, welches die Einzugsermächtigung nicht ausführen konnte, verlangt 15 € von mir, weil sie es von der Bank in Rechnung gestellt bekamen und nun von mir zurückfordern. Sind diese hohen Gebühren rechtens?

Nein, so geht das nicht. Die Bank darf von Ihnen keine Gebühr für eine geplatzte Lastschrift kassieren. Wenn sie die Einlösung der Lastschrift verweigert, ist das kein Service für Sie. Vielmehr tut die Bank das in ihrem eigenen Sicherheitsinteresse, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 5/97). Das gilt auch für nicht ausgeführte Daueraufträge und Überweisungen (BGH, Az. XI ZR 154/04). Allenfalls darf die Bank ein Entgelt nehmen, wenn sie Ihnen eine Nachricht über die geplatzte Lastschrift geschickt hat. Das ist aber minimal, zum Beispiel die Portokosten. Es ist der Bank aber...