Reparaturkosten wie absetzen?

Ich besitze ein Zweifamilienhaus. Die obere Wohnung ist vermietet, unten wohnt meine Familie. Alle Reparaturkosten der Mietwohnung setze ich steuerlich ab. Welche Kosten kann ich für die selbst genutzte Wohnung steuerlich geltend machen?

Erhaltungsaufwendungen für die vermietete Wohnung im ersten Obergeschoss sind Werbungskosten und von den Mieteinkünften sofort in voller Höhe abziehbar. Bei größeren Erhaltungsaufwendungen können Sie diese auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen.

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