Quad steuerbefreit?

Ich besitze ein Quad (ATV), das über eine Zulassung als Ackerschlepper und Zugmaschine verfügt. Das Finanzamt verweigert mir jedoch die Steuerbefreiung. Warum?

Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist unter anderem, dass es sich um eine Zugmaschine im steuerrechtlichen Sinn handelt. Hierbei ist die Zulassung als Zugmaschine für die Finanzbehörde nicht bindend. Entscheidend ist, ob das Kfz aus Sicht der Finanzbehörde eine Zugmaschine ist oder nicht. Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 30. November 1993 VII R 49/93 (BFH/NV 1994, 741) definiert, dass es sich bei einer Zugmaschine um ein Fahrzeug handelt, dessen wirtschaftlicher Wert im Wesentlichen in der Zugleistung liegt und das deshalb nach seiner Bauart ausschließlich oder doch überwiegend zur Fortbewegung von Lasten durch Ziehen von Anhängern geeignet und bestimmt ist.

Die Einstufung als...