PV-Anlage verkleinern – Privatvermögen?

Leserfrage: Ich habe zwei Photovoltaik (PV)-Anlagen mit 17,5 und mit 30,45 kWp. Wenn ich bei der zweiten Anlage 0,45 kWp vom Netz nehme, kann ich dann beide Anlagen ins Privatvermögen überführen?

Wochenblatt-Leser Tom K. fragt: Ich habe zwei Photovoltaik(PV)-Anlagen mit 17,5 und mit 30,45 kWp, der Umsatz liegt über 22.000 €. Die Anlagen liegen auf Stall und Scheune. Wenn ich bei der zweiten Anlage 0,45 kWp vom Netz nehme, kann ich dann beide Anlagen ins Privatvermögen überführen?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Durch das Jahressteuergesetz 2022 werden rückwirkend zum 1. Januar 2022...