PV-Anlage nicht als Gewerbe?

Wir haben uns eine PV-Anlage (5 kW) aufs Hausdach montieren lassen. Den Strom wollen wir größtenteils selbst nutzen, nur der Überschuss geht für 0,125 € an die Stadtwerke. Der Handwerker meinte, wenn wir auf Erstattung der Umsatzsteuer verzichten, wäre es eine private Anlage. Die Umsatzsteuer aus dem Stromverkauf müssten wir dann nicht abführen. Richtig?

Bei der Umsatzsteuer wird zunächst unterschieden, ob der Betreiber einer PV-Anlage Kleinunternehmer ist. Kleinunternehmer können beispielsweise Altenteiler sein, deren Umsatz mit der PV-Anlage weniger als 17.500 €/Jahr beträgt. Als Kleinunternehmer könnten Sie den Strom an die Stadtwerke verkaufen und müssten hieraus keine 19 % Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Für den selbst verbrauchten PV-Strom müssten Sie ebenfalls keine Umsatzsteuer abführen.

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