PV-Anlage auf Sohn übertragen?

Unser 15-jähriger Sohn beginnt nächstes Jahr seine Ausbildung. Ich möchte schon jetzt zwei meiner Photovoltaikanlagen auf ihn übertragen. Später wird er ohnehin den ganzen Hof bekommen. Wie gehen wir steuerlich am besten vor? Gibt es Freibeträge?

Die Übertragung der beiden PV-Anlagen auf den 15-jährigen Sohn, der noch nicht volljährig ist, wird steuerlich anerkannt, wenn sie wie unter Fremden vollzogen wird. Dazu muss zum einen der Übergabevertrag zivilrechtlich wirksam sein. Weil der Sohn noch minderjährig ist, benötigen Sie zudem einen Ergänzungspfleger. Er gibt die erforderlichen Vertragserklärungen im Namen des Kindes ab. Weiter müssen die Gutschriften aus dem Stromverkauf auf das Konto des Sohnes fließen, über das er allein verfügen kann.

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