Pick-up als Lkw eingestuft

Unseren 2010 gekauften Pick-up hat das Finanzamt als Lkw eingestuft. Trotz Gesprächen mit dem Finanzamt konnten wir keine andere Einstufung erreichen. Der Pick-up hat vorn fünf Sitzplätze, die Ladefläche ist abschließbar. Können wir uns auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (Folge 18) berufen?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29. August 2012 (Az. II R 7/11) folgenden Fall entschieden: Es handelte sich um einen Pick-up mit Doppelkabine der Marke Land Rover, Typ Defender 130 Crew Cab. Das Fahrzeug war verkehrsrechtlich als Lkw zugelassen. Es hatte fünf Sitzplätze einschließlich des Fahrersitzes. Das Finanzamt ermittelte die Ladefläche mit 2,58 m2 und die zur Personenbeförderung dienende Fläche mit 2,87 m2 und ordnete...