Pensionspferde: Umsatzsteuer?

Für unseren Pferdepensionsbetrieb haben wir die Regelbesteuerung gewählt. In Folge 41/2011 wird berichtet, dass für die reine Boxenvermietung sowie Weidenutzung 7 % Umsatzsteuer zu berechnen seien. Wir dachten, die reine Boxenvermietung wäre umsatzsteuerfrei. Zurzeit bieten wir die Leistungen als Paket an und versteuern sie mit 19 %. Wir möchten die Einstellerverträge ändern und die verschiedenen Leistungen gesondert abrechnen. Geht das?

Landwirtschaftliche Betriebe können wählen, ob sie die Pauschalversteuerung oder die Regelbesteuerung anwenden. Ein Wechsel von der Pauschalbesteuerung zur Regelbesteuerung ist für das Kalenderjahr 2012 durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt bis zum 10. Januar 2013 möglich.

Anders ist es bei Pensionsbetrieben. Die Umsätze von Landwirten aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von Reitpferden sowie die stundenweise Vermietung eigener Reitpferde unterliegen nicht der Pauschalregelung; sie müssen zwingend die Regelbesteuerung anwenden und mit 19 % Mehrwertsteuer besteuern.

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