Neuen AGB zustimmen?

Leserfrage: Wie gehe ich mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Bank um?

Wochenblatt-Leser Josef H. in K. fragt: Meine Bank schickte mir 56 Seiten AGB und Sonderbedingungen zu. Aus diesen 56 Seiten kann ich persönlich wenig herauslesen. Ich bin über 70 Jahre alt und langjähriger Kunde. Muss ich zustimmen, wenn ich das nicht verstehe? Was ist, wenn ich nicht zustimme?

Finanzexperte Prof. Dr. Hartmut Walz, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, kann informieren: Warum wird eine Zustimmung eingefordert? Seit 2021 ist höchstrichterlich entschieden: Geldinstitute dürfen ihre Bedingungen und Preise nicht einfach einseitig ändern, sondern benötigen die Zustimmung ihrer Kunden. Das gilt für die Einführung von Gebühren ebenso wie für die Kürzung von Serviceleistungen usw. Ohne diese Veränderung der Rechtslage hätte Ihre Bank ­Ihnen einfach eine Mitteilung über die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschickt und Sie hätten diese ­wahrscheinlich ohne große Regung oder Gegenwehr einfach ­hingenommen.

Banken geben Negativzins weiter

Wahrscheinlich liegt der ganz konkrete Grund für die Änderung der AGB in folgendem Sachverhalt: In den vergangenen Monaten versuchten viele Geldinstitute angebliche Negativzinsen der Europäischen Zentralbank (auch Minuszinsen oder Strafzinsen genannt) an ihre Kunden weiterzugeben (vgl. Wochenblatt-Folge 43/2021) und forderten von...