Neue Stromleitung durch den Wald

Wir sind eine Waldgenossenschaft (WG). Der Gewinn wird jährlich an die Genossen ausgekehrt und von ihnen versteuert. Durch unseren Wald verlaufen zwei Stromtrassen, die durch eine 380-kV-Leitung ersetzt werden. Der Betreiber zahlt einmalig 90  000 € an die WG. Wie sieht es steuerlich aus? Ein Teil der Flächen ist Privatbesitz.

Die Einmalzahlung für eine 380-kV-Leitung ist eine einkommensteuerpflichtige Betriebseinnahme der Waldgenossen. Ob diese Einmalzahlung bei einer Waldgenossenschaft mit Buchführung über die Laufzeit des Vertrages bzw. über 25 Jahre gleichmäßig zu verteilen ist, hängt im Einzelnen davon ab, wofür sie erbracht wird. Wird sie für Wirtschaftserschwernisse oder für die Wertminderung des Grund und Bodens geleistet, scheidet eine Verteilung aus. Die Entschädigung wäre dann sofort zu...