Nebenerwerb oder Hobbybetrieb?

Wir bewirtschaften 13 ha Grünland und halten 15 Schottische Hochlandrinder sowie einige Gänse. Pro Jahr schlachten wir zwei bis drei Rinder und zwölf Gänse. Das Fleisch verkaufen wir direkt an Endverbraucher. Sind wir Nebenerwerbslandwirte oder ein Hobbybetrieb?

Steuerlich ist das Kriterium „Nebenerwerbslandwirt“ von Bedeutung für die Frage, ob Landwirte eine Tierhaltungskooperation nach § 51a des Bewertungsgesetzes gründen können. Das Gesetz sieht vor, dass Gesellschafter einer solchen Tierhaltungskooperation solche Gesellschafter sein können, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse hauptberuflich Land- und Forstwirte sind. Als hauptberufliche Land- und Forstwirte gelten...