Nähstube auf Hof?

Wir bewirtschaften einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb im Außenbereich der Stadt. Ich nähe Körnerkissen und Schürzen und habe bei der Stadt hierfür ein Gewerbe angemeldet. In meiner Nähstube habe ich einen Ausstellungsraum eingerichtet. Er befindet sich in unserem privaten Wohnhaus und ist mit dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht verbunden. Unter welchen Voraussetzungen darf ich diesen Ausstellungsraum in einen Laden mit festen Öffnungszeiten umwandeln?

Dient ein Verkaufsraum der dauerhaften Vermarktung, brauchen Sie grundsätzlich eine Baugenehmigung, in der die Nutzungsänderung des Gebäudes erlaubt wird. Die Erlaubnis zur Nutzungsänderung wird in der Regel dann erteilt, wenn es sich um ein sogenanntes privilegiertes Bauvorhaben (§ 35 Abs 1. BauGB) handelt.

Geht es um eine landwirtschaftsfremde Tätigkeit, muss es sich dabei nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um eine bodenrechtliche Nebensache handeln, die auf den ersten Blick dem landwirtschaftlichen Betrieb zu- und untergeordnet sein muss. Die Prägung des...