Nach Hofabgabe Steuern zahlen?

Nach dem Tod des Onkels, 1988, erbte ich seinen Hof. Er hatte alle Flächen verpachtet und die Wohnung vermietet. Eine steuerliche Aufgabeerklärung hat er nie abgegeben. Später erklärte ich die Pacht- und Mieteinkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Jetzt will ich den Hof auf unsere Tochter übertragen. Müssen wir mit Steuerforderungen des Finanzamtes rechnen?

Wir gehen davon aus, dass Ihr Onkel vor der Verpachtung seiner Flächen den Hof selbst bewirtschaftet hatte bzw. durch Lohnunternehmer hat bewirtschaften lassen, sodass zunächst einmal bis zur Verpachtung ein landwirtschaftlicher Betrieb im steuerlichen Sinne bestand. Nach heutiger Rechtslage geht die Finanzverwaltung davon aus, dass bis zu einer Aufgabeerklärung gegenüber dem Finanzamt ein landwirtschaftlicher Betrieb besteht. Die Erklärung der Pachteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung reicht dem Finanzamt als...