Müssen Kinder Steuern zahlen?

Meine Frau und ich wollen unsere fremdverpachteten Ländereien, 30 ha, sowie das selbst bewohnte Wohnhaus auf unsere Kinder übertragen. Der Tochter haben wir bereits vor Jahren ein Grundstück mit Wohn- und Stallgebäude überschrieben. Der Sohn soll jetzt das Wohnhaus erben. Wie hoch sind die Freibeträge? Setzt das Finanzamt bei der Erbschaftsteuer den Hektarwert oder Verkehrswert der Ländereien an?

Offensichtlich wollen Sie den verpachteten Betrieb aufteilen und einen Teil der Flächen an die Tochter und einen anderen Teil der Flächen mit dem Wohnhaus an den Sohn übertragen. Zunächst sollten Sie bedenken, dass es durch diese lebzeitige Aufteilung zu einer steuerpflichtigen Betriebsaufgabe kommt. Zu versteuern wäre der Unterschied zwischen dem Verkehrswert (steuerlich: Teilwert) und dem Buchwert der Flächen (achtfache Ertragsmesszahl). Wollen Sie das vermeiden, empfiehlt es sich, den Betrieb im Ganzen lebzeitig an eine aus den Kindern bestehende Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) zu übertragen. Dann können sich die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt auseinandersetzen.

Das gleiche Ergebnis würden Sie erzielen, wenn Sie nicht lebzeitig den Betrieb...