Der Verkauf von Wald ist steuerpflichtig. Der Kaufpreis muss aufgeteilt werden in den Erlös für Grund und Boden einerseits und das aufstehende Holz andererseits. Regelmäßig entsteht wegen des relativ hohen Buchwertes für den Grund und Boden (1,02 €/m2) nur Gewinn beim Holz.
Diesen Gewinn können Sie in andere Wirtschaftsgebäude reinvestieren. Begünstigt ist zunächst die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgebäuden. Ihre Erweiterung, ihr Ausbau oder ihr Umbau steht der Anschaffung oder Herstellung gleich. Durch eine Erweiterung werden vor allem zusätzliche Räume geschaffen (Aufstockung, Anbau, Vergrößerung der Nutzfläche). Ausbauten sind Baumaßnahmen, durch die Teile des Gebäudes oder einzelne Räume umgestaltet werden. Umbau ist die wesentliche Umgestaltung eines bereits bestehenden Gebäudes.