Mindestlohn für Minijobber?

Als Nebenerwerbslandwirt möchte ich einen Mann aus Polen für Hilfstätigkeiten als Minijobber auf 400-€-Basis beschäftigen. Er soll Weidetore schweißen, defekte Türen reparieren, Zaunpfähle setzen, Pflaster legen und dergleichen. Reicht es, wenn ich ihm 7,50 € pro Stunde zahle? Oder gilt ein gesetzlicher Mindestlohn? Muss ich ihn bei der Minijob-Zentrale anmelden?

Zu Recht stellen Sie die Frage, ob Sie als Nebenerwerbslandwirt Ihrem mit der Sanierung bzw. Renovierung Ihres Betriebes beschäftigten Arbeitnehmer einen Mindestlohn zahlen müssen. Vor allem, wenn der Arbeitnehmer Arbeiten wie Schweißen durchführt, klingt dies im ersten Moment doch sehr nach Bautätigkeiten.
Diese Frage ist in letzter Zeit, vor allem durch den Eintritt der Freizügigkeit für osteuropäische Arbeitskräfte, vermehrt...