Mehr Grundsteuern nach Reform?

Unser Hof liegt am Stadtrand und befindet sich zum Teil in der Bodenrichtwertzone einer Siedlung, die mit 145 €/m2 bewertet wird. Nachbarbetriebe sind niedriger bewertet. Müssen wir Nachteile bei der neuen Grundsteuer befürchten? Heute zahlen wir 2135 € Grundsteuer A (Messbetrag 502,50 € mal Hebesatz 425 %).

Zum 1. Januar 2025 werden die Einheitswerte aus 1964 durch neue Grundsteuerwerte ersetzt. Auch künftig zahlen Landwirte für ihre Flächen und die Hofstelle, Letztere wird neuerdings separat bewertet, die Grundsteuer A. Für die Land- und Forstwirtschaft bleibt es beim Ertragswertverfahren. Die landwirtschaftlichen Flächen werden mit einem pauschalen Wert zuzüglich einem Zuschlag pro Ertragsmesszahl (EMZ) bewertet. Zusätzlich kann es zu einem Zuschlag von 75 € je Vieheinheit (VE)...