Pauschalierende Landwirte können die Steuerbefreiung für Lieferungen nach Holland (sogenannte „innergemeinschaftliche Lieferungen“) nicht in Anspruch nehmen. Wenn Sie Maissilage nach Holland verkaufen, müssen Sie als pauschalierender Landwirt Ihrem holländischen Abnehmer 10,7 % in Rechnung stellen.
Hilfreich ist es, dass Sie auf der Rechnung Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Damit kann der Futterhändler aus Holland die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer in seinem Heimatland als Vorsteuer erstattet bekommen.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten Sie auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern.