Maisernte: Wie hinsichtlich Steuern abrechnen?

Ich bin Landwirt und betreibe gewerblich eine Biogasanlage. Wenn ich den Lohnunternehmer beauftrage, den Mais für die Biogasanlage zu ernten, ist es aus steuerlicher Sicht besser, wenn ich den Auftrag als Landwirt oder als Betreiber der Biogasanlage erteile? Mit Nachbarn unterstütze ich den Unternehmer mit Schleppern und Anhängern. Wie muss ich das bei der Steuer berücksichtigen?

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe dürfen bei der Umsatzsteuer pauschalieren, das heißt sie müssen die vereinnahmte und verauslagte Umsatzsteuer nicht mit dem Finanzamt monatlich oder vierteljährlich abrechnen. Die meisten Landwirte nutzen diese unbürokratische Methode und führen keine Umsatzsteuer ab.

Anders sieht es bei der Biogasanlage aus. Sie ist ein Gewerbebetrieb und darf die vom Lohnunternehmer in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer in...