Wenn Sie Ihren bestehenden Kredit ablösen wollen, darf Ihre Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Allerdings darf sie dafür nur 1 % verlangen und nicht – wie in Ihrem Fall – 2 %. Denn die im Jahr 2010 in Kraft
getretene EU-Verbraucherkreditrichtlinie begrenzt die Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, auf 1 % der Restschuld. Läuft der Vertrag sogar nur noch weniger als ein Jahr, sind es maximal 0,5 %.
Begrenzt ist die Höhe der Entschädigung dabei auf die bis zum Ende der Vertragslaufzeit maximal fälligen Zinsen. Bei Ihrer Restschuld in Höhe von 10.000 € darf Ihre Bank beispielsweise bei einer Restlaufzeit von zwei Jahren maximal 100 € Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Im Vorfeld fragen kann sich lohnen: Viele Banken verzichten heute sogar schon gänzlich auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.