Kosten wie absetzen?

Ich bin Waldbauer, führe keine Bücher fürs Finanzamt. Bislang konnte ich die Kosten für neu angepflanzte Flächen (Wiederaufforstung) bei der Steuererklärung begrenzt abziehen (65 % pauschal). Stimmt es, dass hier etwas geändert wurde? Das Finanzamt meint, ich könne die Aufwendungen für die Wiederaufforstung gar nicht mehr absetzen.

Forstbetriebe, die nicht buchführungspflichtig sind und deren forstwirtschaftlich genutzte Fläche 50 ha nicht übersteigt, können bei der Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen pauschale Betriebsausgaben geltend machen. Die Vorschrift, in der pauschale Betriebsausgaben gesetzlich vorgegeben sind, hat sich geändert. Für das Wirtschaftsjahr 2012/13, das ab 1. Oktober 2012 zu laufen beginnt,...